Multilaterale Vereinbarungen im Überblick

Das BMVBS hat die Übersicht der von Deutschland gezeichneten Multilateralen Vereinbarungen überarbeitet.

(mih) Deutschland hat derzeit zwölf Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR gezeichnet: M202, M220, M226, M228, M237, M253, M257, M259, M260, M261, M264 und M266.

Eine aktualisierte Zusammenstellung der deutschen Fassungen mit Datum vom 14. Oktober ist hier zu finden. Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bringt diese Übersicht regelmäßig auf neuesten Stand.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Alle Vereinbarungstexte sind im Original abrufbar bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Dort sind auch sämtliche Zeichnerstaaten aufgeführt.

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