Multilaterale ADR-Abkommen

Die M235 sowie die M238 haben einen neuen Zeichner gefunden.

(ak) Für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

M235 − Beförderung von Heizöl, schwer, und Rückstandsheizöl − gezeichnet von Deutschland (VkBl. 14/2011), Belgien, dem Vereinigten Königreich, Österreich, Italien, Irland und neu von Lettland. Heizöl, schwer (Heizöl S), wenn es der UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, N.A.G., oder der UN 3077, Umweltgefährdender Stoff, fest, N.A.G., zugeordnet worden ist, und Rückstandsheizöl (CAS 68476-33-5), wenn es der UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, N.A.G., zugeordnet worden ist, dürfen in Tanks befördert werden, ohne die Kapitel 4.4, 6.8 und 7.4 ADR anzuwenden.

 

M238 − Beförderung von Feuerzeugen und Nachfüllkartuschen der UN 1057 – vorgeschlagen von Deutschland (Verkehrsblatt 18/2011), gezeichnet von der Schweiz, von Frankreich sowie nun auch von Schweden. Abweichend von den anwendbaren Vorschriften des ADR unterliegt die Beförderung von UN 1057 Feuerzeuge, die der Norm EN ISO 9994:2006 + A1:2008 "Feuerzeuge – Festlegungen für die Sicherheit" entsprechen, und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, nur den Beförderungsbedingungen der Abschnitte 3.4.1 a) bis h), 3.4.2 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 30 kg), 3.4.3 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 20 kg), 3.4.11 und 3.4.12. Die Vereinbarung läuft am 1. Januar 2013 aus.

 

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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