Multilaterale ADR-Abkommen

Die multilaterale Vereinbarung M199 für den Transport von Tierkörpern hat einen neuen Unterzeichner gefunden: Sie gilt nun auch in den Niederlanden.

Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:

 

M199 − Sicherungsvorschriften des Kapitels 1.10 bei der Beförderung von Tierkörpern: Tierisches Material, das der Kategorie A (UN-Nr. 2814 oder 2900) zugeordnet ist, soll nicht als Gut mit hohem Gefahr­potenzial betrachtet werden − gezeichnet von Frankreich, Finnland, Deutschland, Schweden, Portugal und neu auch von den Niederlanden. Die Vereinbarung ist damit anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten.

 

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

 

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