Multilaterale ADR-Abkommen

Für die Vereinbarung zum Transport calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmittel liegt eine neue Zeichnung vor.

(ak) Es haben sich folgende Veränderungen für die Straße ergeben:

 

M226 Beförderung von calciumcarbidhaltigen Entschwefelungsmitteln der UN 1402 (CALCIUMCARBID), Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I vorgeschlagen von Deutschland (Vkbl. 23/2010), gezeichnet von Frankreich, Schweden, Österreich, dem Vereinigten Königreich und nun auch von Tschechien. Unter strengen Sicherheitsvoraussetzungen dürfen calciumcarbidhaltige Entschwefelungsmittel in loser Schüttung befördert werden. Ablaufdatum dieser Vereinbarung ist der 1. Juli 2015.

 

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.


Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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