Mehr Sicherheit für schwere Nutzfahrzeuge

Das Bundesamt für Güterverkehr fördert Güterkraftverkehrs-Unternehmer mit schweren Nutzfahrzeugen: Bis zu 33.000 Euro sind pro Jahr drin. Gefördert werden zum Beispiel Telematiksysteme oder Sicherheitsausstattungen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gewährt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab sofort Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen sind.

 

Das Programm umfasst die Förderung von Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. Bezuschusst werden zum Beispiel der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen mit bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug, der Erwerb von Telematiksystemen mit bis zu 1.400 Euro sowie die Kosten der Sicherheitsausstattung und Schutzkleidung des Fahr- oder Ladepersonals mit bis zu 800 Euro pro Person. Insgesamt ist pro Unternehmen eine Förderung von bis zu 33.000 Euro möglich.

 

Zuwendungen für 2009 können bis zum 15. Mai 2009 beantragt werden. Maßgebend ist der Antragseingang beim BAG. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen beim BAG zum Abruf bereit. Für Fragen zum Antragsverfahren hat das BAG zudem eine Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0221 - 5776 - 2699 informieren seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9.00 - 14.30 Uhr. Anfragen per E-Mail sind ebenfalls möglich: info.foerderprogramme@bag.bund.de.

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