M269 und M273 laufen aus

Die beiden Multilateralen Vereinbarungen betreffen die Kennzeichnung von Flaschen für Gase.

(mih) Zwei Multilaterale Vereinbarungen als zeitweilige Abweichungen gemäß Absch. 1.5.1 ADR dürfen ab 1. Juli 2018 nicht mehr angewendet werden:

M269 – Kennzeichnung von Flaschen für Flüssiggas (LPG – Liquefied Petroleum Gas) mit der UN-Nummer – gezeichnet von Finnland, Frankreich, Italien, Portugal, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich.

M273 – Kennzeichnung von Flaschen für Gase – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2014 S. 286), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, ­Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de