Neue Multilaterale Vereinbarung zur Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff in der Binnentankschiffen
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:
M034/ADN (neu) – Beförderung von Butadienen und Kohlnwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 in Tankschiffen – vorgeschlagen von den Niederlanden und nun gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) (gültig bis 30. Juni 2027).
Abweichend von den Vorschriften des Unterabschn. 2.2.2.3 und der Tabelle C des Kap. 3.2 des ADN dürfen Gemische aus Butadienen und Kohlenwasserstoff mit einer Konzentration der Butadiene von mehr als 20 %, aber nicht mehr als 40 %, stabilisiert, mit einem Dampfdruck bei 70 °C von höchstens 1,1 MPa (11 bar) und einer Dichte bei 50 °C von mindestens 0,525 kg/L unter der Bezeichnung UN 1010 BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT in Tankschiffen befördert werden.
Die neue M034/ADN ersetzt die M030/ADN, die am 30. Juni 2025 ausgelaufen ist.
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