Länger als das ADR erlaubt

Die neue M304 als Erweiterung der M262 und M263 ermöglicht es, u.a. auch sog. Lang-Lkw in einer Beförderungseinheit mit mehr als einem Anhänger zu verwenden.

(mih) Spanien hat die von Schweden vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M304 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR gezeichnet. Sie betrifft die Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit und gilt bis 16. Dezember 2021. Danach dürfen abweichend von den Vorschriften in Abschn. 8.1.1 unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Güter in einer Beförderungseinheit transportiert werden, in der mehr als ein Anhänger oder ein Sattelanhänger vorhanden ist.

Schweden will mit der M304 die Multilateralen Vereinbarungen M262 und M263 (jeweils gezeichnet von Dänemark, Finnland, Schweden und Spanien sowie jeweils gültig bis 2. Mai 2018) erweitern, um z.B. auch sog. Lang-Lkw in Beförderungseinheiten mit mehr als einem Anhänger für die Gefahrgutbeförderung einsetzen zu können.

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