Katzenbergtunnel kategorisiert

Im Bedarfsfall wird der Tunnel bei Würzburg der Kategorie E zugeordnet

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Informationen zu „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)“ in Deutschland auf seiner Webseite aktualisiert (Stand: 03.12.2020).

Neu: Der Katzenbergtunnel bei Würzburg (Bayern) im Zuge der BAB A3 zwischen km 287,052 (AS Würzburg-Heidingsfeld) und km 292,628 (AS Würzburg-Randersacker) ist im Grundbetrieb für Gefahrgutfahrzeuge ohne Einschränkung (Kategorie A) befahrbar. Bei Bedarf kann der Tunnel zeitlich befristet und fahrtrichtungsbezogen entsprechend einer verkehrs- und störungsbezogenen Beschilderungsmatrix der Kategorie E zugeordnet werden.

Folgende Bundesländer haben Tunnelinformationen an das BMVI gemeldet (Anzahl in Klammern):
•    Baden-Württemberg (5)
•    Bayern (2)
•    Berlin (1)
•    Hamburg (5)
•    Niedersachsen (4)
•    Nordrhein-Westfalen (5)
•    Schleswig-Holstein (1)
•    Thüringen (4)

Tunnel werden mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261 gekennzeichnet. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu finden.

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