Kampfmittelbeförderung

Eine neue Allgemeinverfügung der BAM regelt die Klassifizierung von Kampfmitteln für die innerstaatliche Beförderung auf der Straße.

(ak) Die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erlassene  "Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Kampfmitteln für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße durch die staatlichen Kampfmittelräumdienste der Länder" (Allgemeinverfügung Kampfmittel) ist im Verkehrsblatt 18/2010 unter der laufenden Nummer 114 auf den S. 386 ff. bekannt gemacht worden.

 

Sie wurde in einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Behörden erarbeitet, die in den Ländern für die Kampfmittelbeseitigung zuständig sind, sowie unter Mitwirkung des Bundesinnenministeriums, des Bundesamtes für Wehrtechnik und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

 

Danach dürfen nur solche Kampfmittel befördert werden, die von einer Fachkundigen Person eines staatlichen Kampfmittelräumdienstes als sicher für die Beförderung im Straßenverkehr bewertet worden sind. Eine Prüfung nach dem Handbuch Prüfungen und Kriterien ist bei Kampfmitteln nicht möglich, so dass die Zuordnung nach den in der Allgemeinverfügung aufgeführten Kriterien erfolgen muss.

 

Darüber hinaus beinhaltet die Allgemeinverfügung Regelungen zur Klassifizierung sowie zu Verpackungen und sonstigen Umschließungen. Aufgeführt sind außerdem Bedingungen für das Zusammenpacken, Nebenbestimungen für die Beförderung sowie die im Beförderungspapier erforderlichen Angaben.

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