Italien zeichnet M361, M362 und M364
Die Multilateralen Vereinbarungen betreffen die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten und von Druckgefäßen sowie Begleitpapiere.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M361 – Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 2025 S. 183), den Niederlanden, Österreich, Polen und Ungarn sowie neu von Italien (gültig bis 31. Dezember 2026).
M362 – Beförderung von Druckgefäßen, welche in Übereinstimmung mit der Norm EN 17339 zugelassen sind – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2025 S. 366), Frankreich, Litauen, Polen, San Marino und der Schweiz sowie neu von Italien (gültig bis 31. Dezember 2026).
M364 – Begleitpapiere gemäß Unterabschn. 8.1.2.2 – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 2025 S. 315), Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Polen, San Marino, Schweden, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Italien (gültig bis 31. Dezember 2026).

