Irland zeichnet M363

Die Multilaterale Vereinbarung ermöglicht Erleichterungen bei der Beförderung von Fahrzeugen.

(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:

M363 – Beförderung von Fahrzeugen gemäß Sondervorschrift (SV) 666 – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2025 S. 368) und Frankreich sowie neu von ­Irland (gültig bis 31. Dezember 2026).

Abweichend von SV 666 Abs. e) ADR unterliegen Fahrzeuge, die vollständig von Verpackungen, Verschlägen oder anderen Mitteln umschlossen sind, die eine leichte Identifizierung verhindern, nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung und Bezettelung des Kap. 5.2.

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