Genehmigungspflicht durch Serbien entfällt

Eisenbahntransporte mit Gefahrgütern der Klasse 6.1 sowie mit Nebengefahr 6.1 dürfen Serbien künftig wieder problemlos durchqueren. Eine Genehmigung ist für den Transit nicht mehr erforderlich.

Die Genehmigungspflicht für Gefahrgüter der Klasse 6.1 oder mit der Nebengefahr 6.1 ist im Schienentransit durch Serbien aufgehoben worden. Dies geht aus Informationen des slowenischen Unternehmens Adria Kombi hervor, einem Dienstleister für den Kombinierten Verkehr. Zuvor durften diese Gefahrgüter auf der Schiene nur befördert werden, wenn eine Genehmigung der Serbischen Behörden vorlag.

 

Adria Kombi Ljubljana nimmt daher seit dem 16. Juni 2009 Sendungen der Klasse 6.1 oder anderer Klassen mit Nebengefahr 6.1 auf ihren Zügen "Belgrade Express" und "Bosporus Express" mit. Ausgeschlossen seien lediglich Transporte zum Terminal Belgrad, wo Gefahrgüter grundsätzlich nicht zugelassen sind.

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