Gefahrgut-Zuschlag bei Bahntransporten in der Schweiz

Neue Bedingungen für Beförderungen von RID-Gütern.

(mih) Der Verwalter der schweizerischen Bahninfrastruktur, SBB Infra, und das Schweizer Bundesamt für Verkehr haben für das kommende Jahr gemeinsam neue Bedingungen für die Nutzung der Bahntrassen ausgearbeitet. Dies teilt Hupac Intermodal, Chiasso (CH), mit. Um die Strukturen bezüglich der Sicherheit zu verwalten, wurde für den Bahntransport von RID-Gütern ein Preiszuschlag festgelegt.

Dieser Zuschlag wird bei der Nutzung der Trassen im Falle von Bahntransporten eingeführt, die auch nur ein mit RID klassifiziertes Gut beinhalten und das schweizerische Bahnnetz von/zu den intermodalen Terminals befahren. Er wird ab 9. Dezember 2012 in Kraft treten und zwecks administrativer Standardisierung zusätzlich zu den Transporten gemäß folgender Struktur belastet:

  • Transalpine Verkehre via und von/nach der Schweiz: Ladeeinheit mit RID-Gütern, transalpin, 20 EUR/Straßentransport sowie Ladeeinheit mit RID-Gütern, nicht transalpin, 6 EUR/Straßentransport (als Straßentransport zählt eine Ladeeinheit mit einer Länge von mehr als 7,82 Meter oder einem Bruttogewicht von mehr als 16,5 Tonnen; alle anderen Fälle werden als halber Straßentransport kalkuliert).
  • Swiss Split im Zusammenhang mit Import-/Exportverkehren: Für Ladeeinheiten, welche das von SBB Cargo verwaltete Bahnvertriebsnetz Swiss Split nutzen, wird ein Preiszuschlag, der 33 CHF/Ladeeinheit entspricht, von SBB Cargo in Rechnung gestellt. Bei Transporten in Import/Export mit Weiterleitung auf dem Schweizer Verkehrsnetz via einen Terminal, wird dieser Zuschlag der internationalen Strecke hinzugefügt. Die Belastung dieses Zuschlags erfolgt gemäß den Bedingungen und Regeln der normalen Fakturierung.

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