Gefahrgut-Beschränkungen in Spanien (Update 2)

Das spanische Innenministerium hat die ergänzenden Vorschriften zum ADR für sein Hoheitsgebiet (ohne das Baskenland und Katalonien) nochmals überarbeitet.

(mih) Mitte Februar hatte Spanien die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2019 unterrichtet. Dazu hat das spanische Innenministerium nun für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien) mit Datum vom 25. März 2019 einen Nachtrag (2 Seiten) in Spanisch veröffentlicht.

Die ergänzenden Vorschriften betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien), für das Baskenland sowie für Katalonien. Diese 41, 9 bzw. 21 Seiten umfassenden Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar.

Eine Übersichtskarte, in der alle betroffenen Straßen zusammen dargestellt sind, ist hier zu finden.

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