Geänderte Vorschriften auf dem Rhein

Aktualisierung der RheinSchPV und der Verordnung zur Einführung der RheinSchPV

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die „Neunte Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften“ vom 10. August 2022 bekannt gemacht (BGBl. 2022 II S. 444).

Damit werden zum einen zwei Beschlüsse der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vom 9. Dezember 2021 (Protokoll 14 und 15) zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) auf dem Rhein in Kraft gesetzt. Die Änderungen betreffen § 1.03 Nr. 4 hinsichtlich der Fähigkeiten der diensttuenden Mitglieder der Mindestbesatzung sowie u.a. § 3.02 betreffend Lichter. Zum anderen wird die Verordnung zur Einführung der RheinSchPV geändert in den Abs. 2, 4, 5 und 6.

Die Änderungen treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.

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