Elektronische Meldepflicht für Binnentankschiffe: rechtzeitig registrieren
Ab 1. Dezember 2018 sind auf dem Rhein alle Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks verpflichtet, sich elektronisch zu melden. Bislang haben sich dafür aber erst rund 500 von etwa 1.600 Schiffen registriert.
(mih) Ab 1. Dezember 2018 sind auf dem Rhein alle Fahrzeuge und Verbände, bei denen mindestens ein Fahrzeug zur Güterbeförderung in festverbundenen Ladetanks bestimmt ist, verpflichtet, sich elektronisch zu melden. Das hatte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) am 31. Mai 2017 beschlossen.
Um dieser elektronischen Meldepflicht nachkommen zu können, müssen alle betroffenen Fahrzeuge zuvor ein kostenloses Konto für den elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange, EDI) bei der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat (RWS) einrichten. Dieses Konto wird benötigt, um über eine Anwendung – z.B. das Informations- und Kommunikationssystem für die Binnenschifffahrt (Binnenvaart Informatie en Communicatie Systeem, BICS) – elektronische Berichte an den ERINOT-Nachrichtenserver (Electronic Reporting International Notification – internationales elektronisches Meldewesen Anmeldung) zu senden.
Derzeit haben sich dafür erst etwa 500 der rund 1.600 im Rheineinzugsgebiet eingesetzten Tankschiffe registriert. Da RWS pro Monat maximal 200 neue Anträge bearbeiten kann, fordert die ZKR die fehlenden rund 1.100 Tankschiffe auf, ihren Antrag möglichst rechtzeitig vor 1. Dezember 2018 zu stellen. Nur so sei sichergestellt, dass jeder Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist und ohne Engpässe bearbeitet werden könne.

