Elektronische Meldepflicht für Binnentankschiffe auf dem Rhein

Ab 1. Dezember 2018 sind alle Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord auf dem Rhein dazu verpflichtet, elektronisch gemäß § 12.01 RheinSchPV zu melden.

(mih) Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat beschlossen, ab 1. Dezember 2018 alle Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord auf dem Rhein dazu zu verpflichten, elektronisch zu melden. Die in § 12.01 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) vorgesehene Meldung, die heute über Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch abgewickelt werden kann, ist laut ZKR dann für alle Tankmotorschiffe, Verbände aus einem oder mehreren Tankmotorschiffen und/oder Tankschubleichtern und/oder Tankschleppkähne zwingend auf elektronischem Wege vorzunehmen. Damit wird die elektronische Meldepflicht, die bisher nur für Verbände und Fahrzeuge, die Container an Bord haben, besteht, auch auf Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord ausgedehnt.

Durch die elektronische Übertragung der Meldung soll sich der Verwaltungsaufwand für die Schiffsführer verringern und die Qualität der an die Behörden übermittelten Daten erhöhen. Zudem soll diese Übertragungsform zur Sicherheit der Schifffahrt beitragen.

Die Pflicht gilt sowohl für beladene als auch für unbeladene Fahrzeuge. Gleichzeitig ist beim Passieren einer Revierzentrale keine Meldung mehr erforderlich, es sei denn, es ist ein Tafelzeichen B.11 angebracht. Diese Vereinfachung wurde insbesondere aufgrund der Nutzung von Inland AIS (Automatic Identification System) möglich.

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