EBABGebV und Leitfaden geändert

Die Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt wurde geändert, und das EBA hat den Leitfaden Sicherheitsbescheinigung aktualisiert.

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die „Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)“ vom 21. Juli 2021 (BGBl. 2021 I S. 3182) geändert. Die Verordnung vom 24. Juni 2022 (BGBl. 2022 I S. 1036) ist am 7. Juli 2022 in Kraft getreten.

Demnach ist nun auch die Änderung einer Sicherheitsbescheinigung oder einer Sicherheitsgenehmigung gebührenfähig. Die weiteren Anpassungen betreffen die jährliche Aufsicht über das Sicherheitsmanagementsystem eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) hinsichtlich sog. „Alt-Sachverhalte“, die im neuen § 4a festgelegt sind.

Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seinen „Leitfaden Sicherheitsbescheinigung – Nationaler Leitfaden zur Beantragung der Sicherheitsbescheinigung nach (EU) VO 2018/763“ angepasst. Die Änderungen betreffen Kap. 6.1, 6.3, 7, 8 und 9 sowie Anlage A. Der Leitfaden ergänzt die europäischen Leitfäden zur Beantragung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung um nationale Anforderungen gemäß Richtlinie (EU) 2016/798.

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