EBA veröffentlicht Überwachungsschwerpunkte für 2019

Im Fachgebiet Gefahrgut sollen bei der Überwachung von EVU die Abwicklungsprozesse sowie der Umgang mit nicht RID-konformen Tanks bzw. mit Störungen im Fokus stehen.

(mih) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat erstmals die Themen veröffentlicht, die es in diesem Jahr bei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) schwerpunktmäßig überwachen will.

Im Fachgebiet Gefahrgut werden 2019 bei der Überwachung von EVU drei Themen im Fokus stehen, welche das EBA folgendermaßen definiert:

  • Abwicklungsprozesse für die Gefahrgutbeförderung: Das EVU kann die erforderlichen Prozesse, Verfahren und/oder Dokumente benennen, die für die Gefahrgutbeförderung notwendig sind, einschließlich zugehöriger Leitungsaufgaben. Dies können Prozesse sein, die nur Gefahrgut behandeln oder auch Verfahren innerhalb anderer Prozesse darstellen (z.B. Gefahrgutbeförderung als Teil der Güterbeförderung).
  • Umgang mit nicht RID-konformen Tanks: Ein solcher Tank ist von der regulären Weiterbeförderung zunächst auszuschließen. Das EVU verfügt über Regelungen für verschiedene Fälle (z.B. Ladezustand, Reinigungszustand, Dichtheit, Beschädigung), um Unregelmäßigkeiten bei Gefahrguttransporten zu beherrschen und Maßnahmen zu treffen. Entsprechende RID-Anforderungen, Verfahrensweisen sowie Vorhaltung und Einsatz des kundigen Personals bzw. von Dienstleistern, um den RID-konformen Zustand herzustellen, werden im EVU gehandhabt. Dem EVU ist bekannt, welche Stellen die RID-Konformität bescheinigen dürfen.
  • Umgang mit Störungen im Rahmen der Gefahrgutbeförderung: Um die Wahrscheinlichkeit nicht RID-konformer Gefahrgutbeförderungen zu minimieren, ist die kontinuierliche Verbesserung ein wichtiger Punkt. Dazu sind Fehlerursachen im Sicherheitsmanagementsystem (SMS) bezüglich Arbeitsvorgaben und Informationsflüssen zu erkennen und zu verbessern.

Um die Prozesse in den EVU und EIU zielgerichtet zu überwachen, will das EBA jährlich neue Schwerpunktthemen in den Fachgebieten Bahnbetrieb, Fahrzeugtechnik, Gefahrgut und technischer Arbeitsschutz festlegen. Sie hätten präventiven Charakter und seien Gegenstand der jährlichen Prozessaudits bei den Eisenbahnen. Es ist vorgesehen, die Schwerpunktthemen künftig regelmäßig zu Jahresbeginn bekanntzugeben.

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