DSLV sieht weiteren Handlungsbedarf

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert, bei der Reform des Verkehrszentralregisters mit Augenmaß vorzugehen.

(mih) Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung am Mittwoch vergangener Woche zur geplanten Reform des Verkehrszentralregisters unter anderem beschlossen, die Möglichkeit zum Punkteabbau auch in Zukunft weiter aufrechtzuerhalten. Danach sollen die Teilnehmer eines freiwilligen Fahreignungsseminars bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten einmal innerhalb von fünf Jahren zwei Punkte abbauen dürfen. Dies entspricht zwar einer Forderung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV). Dieser sieht bei der geplanten Punktereform jedoch zusätzlichen Handlungsbedarf. Der Beschluss des Verkehrsausschusses sei aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Nach Ansicht des DSLV drohe mit der geplanten Regelung auch weiterhin ein drastischer Anstieg von Fahrerlaubnisentziehungen. „Das Argument der Bundesregierung, gerade unbelehrbare Wiederholungstäter würden die Möglichkeit des Abbaus nutzen, um dadurch ihr Punktekonto zu bereinigen, trifft insbesondere auf die über eine Million Berufskraftfahrer nicht zu, die mit einer jährlichen Fahrleistung von mehr als 120.000 Kilometer wesentlich dazu beitragen, dass Wirtschaft und Haushalte mit Waren und Gütern versorgt werden“, meint der Verband.

Darüber hinaus fordert der DSLV die Rückkehr zur ursprünglich geplanten Bewertung von Verstößen mit ein oder zwei Punkten, da ein Drei-Punkte-System zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis führe und die Zahl der Registereinträge somit gar keine Rolle mehr spiele. Auch führe die geplante Punktevergabe bei Gefahrgutverstößen dazu, dass die Betroffenen quasi doppelt bestraft würden: Die Bußgelder bei derartigen Verstößen würden regelmäßig so hoch liegen, dass diese Vergehen bereits ausreichend geahndet seien. Überdies würden Beförderer und Verlader bei Geldbußen von mehr als 200 Euro (fast der Regelfall) bereits mit Einträgen in das Gewerbezentralregister bestraft.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de