Deutschland zeichnet RID 5/2014

Die Multilaterale Sondervereinbarung ermöglicht es, die neue Sondervorschrift 375 des RID 2015 vorab anzuwenden.

(mih) Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) hat die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene Multilaterale Sondervereinbarung RID 5/2014 gezeichnet (gültig bis 31. Dezember 2014). Sie betrifft – wie die M280 zum ADR – die Beförderung von UN 3077 und UN 3082 in Gefäßen mit höchstens 5 kg oder 5 L (Vorgriff auf die neue Sondervorschrift 375 im RID 2015). Sie betrifft Stoffe, die sonst an sich als umweltgefährdende Stoffe der Klasse 9 unter UN 3077 oder UN 3082 zu klassifizieren wären.

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