Deutschland schlägt RID 3/2014 vor

Die neue Multilaterale Sondervereinbarung betrifft die explosionsdruckstoßfeste Gestaltung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle.

(mih) Deutschland hat die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID initiiert. Sie betrifft die explosionsdruckstoßfeste Gestaltung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle.

Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 6.10.3.8 b) RID benötigen Tanks unter bestimmten Voraussetzungen keine Einrichtung, um einen unmittelbaren Flammendurchschlag zu verhindern. Dazu muss der Tank einer Explosion infolge eines Flammendurchschlags in den Tank standhalten können, ohne dass der Tank undicht wird. Weiterhin sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung der Auswirkungen der Entzündung außerhalb des Tanks zu vermeiden, wenn für das Befüllen mit oder Entleeren von entzündbaren flüssigen Stoffen eine Druck-Vakuumpumpe verwendet wird, die eine Zündquelle darstellen kann.

Sobald weitere Vertragsstaaten die RID 3/2014 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Sondervereinbarung würde dann bis 31. Dezember 2014 gelten.

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