Die Multilaterale Vereinbarung betrifft Erleichterungen für die Beförderung bleihaltiger Metalllegierungen.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M366 – Umweltgefährdung durch bleihaltige Metalllegierungen – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus), Frankreich, Italien, der Schweiz, der Slowakei und Slowenien sowie neu von Dänemark (gültig bis 31. August 2027).
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