Belgien ist 18. ADN-Vertragspartei

Das Nachbarland ist dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen beigetreten.

(mih) Belgien ist dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) am 17. Juni dieses Jahres beigetreten. Dies gab die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) Ende Oktober bekannt. In Übereinstimmung mit Art. 11 Nr. 2 traten das Übereinkommen und die Vorschriften in seinem Anhang dort einen Monat später – somit am 17. Juli 2014 – in Kraft.

Derzeit haben zehn Staaten (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, die Republik Moldau, die Slowakei und die Tschechische Republik) das Übereinkommen unterzeichnet. Mit Ausnahme von Italien sind diese Staaten sowie neun weitere (Belgien, Österreich, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, Serbien, die Ukraine sowie Ungarn) auch Vertragspartei des ADN.

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