Aus für Alkotester

In Frankreich müssen von sofort an keine Alkoholtester mehr mitgeführt werden.

(ur) Die im vergangenen Jahr in Frankreich eingeführte Vorschrift, der zufolge jeder Auto- und Motorradfahrer einen unbenutzten Alkoholtester mitführen muss, ist nach Auskunft des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) vorerst ausgesetzt worden. Der französische Innenminister hat dies am Donnerstag, 24. Januar, verkündet.

 

Nach Erfahrungen des KS ist aber auch nach dieser Entscheidung nicht sicher, dass sich jeder Polizeibeamte entsprechend verhält und bei einer Kontrolle nicht mehr nach dem Alkotester fragt. Deswegen rät der KS deutschen Kraftfahrern, die in Frankreich wegen nicht vorhandenem Alkotester verwarnt werden, ein etwaiges Verwarnungsgeld zunächst nur unter Vorbehalt zu zahlen und dann binnen 45 Tagen bei der Bußgeldstelle (services des amendes) Einspruch einzulegen.

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