Änderungsverordnung in Vorbereitung

Mit der Verordnung sollen u.a. die GGVSEB und die GGAV aktualisiert werden.

(mih) Derzeit wird die Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vorbereitet. Damit soll u.a. die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) aktualisiert werden, um ADR/RID/ADN 2015 in nationales Recht zu übernehmen. Zudem ist vorgesehen, alle in der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) bis zum 30. Juni 2015 befristeten Ausnahmen um sechs Jahre zu verlängern. Zusätzlich sollen die Ausnahmen 8, 9, 20, 24, 31, 32 und 33 an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

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