24. RIDÄndV: Fehler berichtigt

Die Korrekturen betreffen mehrere offensichtliche Fehler und sind überwiegend redaktioneller Art.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat das „Fehlerverzeichnis 1 zu den mit der 24. RID-Änderungsverordnung [24. RIDÄndV] veröffentlichten Änderungen des RID“ (vom 24. April 2025, BGBl. 2025 II Nr. 144) bekannt gemacht. Die Bekanntmachung mit Datum vom 13. Mai 2026 wurde im BGBl. 2026 II Nr. 103 veröffentlicht.

Aufgeführt sind die mit Datum vom 19. Dezember 2024 von der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) für die französische und deutsche RID-Fassung im „Fehlerverzeichnis 1 zu den Notifizierungstexten OTIF/RID/NOT/2025 vom 24. Juni 2024“ veröffentlichten Korrekturen (NOT-RID-24071). Die Änderungen im RID 2025 betreffen mehrere offensichtliche Fehler und sind überwiegend redaktioneller Art.

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