ADR-Änderungen 2023

Das BMDV hat die 29. ADRÄndV bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die 29. ADR-Änderungsverordnung (29. ADRÄndV) vom 22. November 2022 bekannt gemacht (BGBl. 2022 II S. 601, Anlageband). Damit werden Änderungen zum ADR in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2021 (BGBl. 2021 II S. 1184, Anlageband – ADR 2021) veröffentlicht. Die 29. ADRÄndV – und damit das ADR 2023 – tritt am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt sechs Monate.

Der 165 Seiten umfassende Anlageband zur 29. ADRÄndV enthält die Änderungen im ADR 2023 in französischer Sprache und in einer amtlichen deutschen Übersetzung.

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