ADR 2015 korrigiert
Die Korrekturen sind überwiegend redaktioneller Natur und betreffen die englische bzw. französische Fassung des Regelwerks.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat jeweils ein Corrigendum für die englische und die französische Fassung des ADR 2015 veröffentlicht.
Das Corrigendum 1 betrifft nur die englische Fassung. Es enthält größtenteils redaktionelle Änderungen; in der Tabelle A sind bei UN 1286 z.T. die Verpackungsanweisung P001 und bei UN 3090 bzw. UN 3091 die Sondervorschriften 310 bzw. 360 zu ergänzen.
Alle Änderungen des Corrigendums 1 sind in der deutschen Fassung des ADR 2015 bereits berücksichtigt. Das Gleiche gilt für das Corrigendum 2, das nur die französische Fassung betrifft.

