ADN 2015 korrigiert

Das europäische Gefahrgutregelwerk für die Binnenschifffahrt wurde inhaltlich und redaktionell berichtigt.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Korrekturen des ADN 2015 jeweils mit Datum vom 29. Juni bekannt gemacht:

  • im VkBl. 2015 S. 458:

    Das BMVI verweist zum einen auf redaktionelle Korrekturen, welche die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in der von ihr veröffentlichten französischen (Corrigendum 1) bzw. englischen (Corrigendum 2) Fassung bekannt gemacht hat.

    Zum anderen verweist das BMVI auf redaktionelle Korrekturen, welche die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in der von ihr herausgegebenen offiziellen deutschen Übersetzung veröffentlicht hat (hier: Nr. 1 bis 3). Sie betreffen Tabelle A und B in Kap. 3.2 sowie Abs. 5.2.1.7.5.
  • im BGBl. 2015 II S. 1033:

    Hier berichtigt das BVMI drei Fundstellen in Kap. 7.2: Abs. 7.2.4.16.12 (Gasabfuhrleitung zur Landanlage), Unterabschn. 7.2.4.77 Punkt 1 und 8 (Fluchtwege). Diese Berichtigungen sind identisch mit den oben genannten, von der ZKR bekannt gemachten Korrekturen (hier: Nr. 4 bis 6).

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