Es werden damit zwei Beschlüsse aus dem Jahr 2024 auf deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt, welche die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen betreffen.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die „Zehnte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (10. CDNI-Verordnung – 10. CDNI-V)“ mit Datum vom 11. September 2025 bekannt gemacht (BGBl. 2025 II Nr. 239). Damit werden folgende Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien zu Änderungen der Anlage 2 des Übereinkommens auf den in Anlage 1 des Übereinkommens genannten deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt:
Die Beschlüsse sind in den Sprachen Deutsch und Französisch verfasst. Die Beschlüsse betreffen im Einzelnen:
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