10. CDNI-Verordnung für die Rhein- und Binnenschifffahrt
Es werden damit zwei Beschlüsse aus dem Jahr 2024 auf deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt, welche die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen betreffen.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die „Zehnte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (10. CDNI-Verordnung – 10. CDNI-V)“ mit Datum vom 11. September 2025 bekannt gemacht (BGBl. 2025 II Nr. 239). Damit werden folgende Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien zu Änderungen der Anlage 2 des Übereinkommens auf den in Anlage 1 des Übereinkommens genannten deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt:
- CDNI 2024-II-3 vom 12. Dezember 2024, tritt für Deutschland in Kraft am 1. Januar 2026
- CDNI 2024-II-4 vom 12. Dezember 2024, für Deutschland in Kraft getreten mit Wirkung vom 12. Dezember 2024.
Die Beschlüsse sind in den Sprachen Deutsch und Französisch verfasst. Die Beschlüsse betreffen im Einzelnen:
- CDNI 2024-II-3 (Bilgenentölung): Teil A – Erhöhung der Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle auf 12,00 Euro je 1.000 Liter geliefertes Gasöl ab dem 1. Januar 2026. Zum einen wird damit das System zur Erhebung der Entsorgungsgebühr modernisiert, zum anderen wird die Entsorgungsgebühr angehoben.
- CDNI 2024-II-4: Teil B – Streichung der Temperaturangabe für den Transport von flüssigem Schwefel zur längerfristigen Sicherung der Vereinbarkeit von Artikel 6.03 Absatz 7 Buchstabe d der Anwendungsbestimmung des CDNI mit dem ADN.
Detaillierte Informationen zum Übereinkommen sind unter www.cdni-iwt.org und www.elwis.de zu finden.

