Handbuch Prüfungen und Kriterien geändert

Die UNECE hat das Amendment 1 zur achten überarbeiteten Ausgabe bekannt gegeben.

(mih) Auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) steht nun das Amendment 1 (ST/SG/AC.10/11/Rev.8/Amend.1, vom 12. September 2025) zur achten überarbeiteten Ausgabe des Handbuchs Prüfungen und Kriterien (ST/SG/AC.10/11/Rev.8, vom 27. November 2023) zur Verfügung – zunächst in Englisch, Französisch und Spanisch. Eine konsolidierte Fassung ist nicht vorgesehen.

Die jüngsten Änderungen durch das Amendment 1 betreffen im Wesentlichen:

  • Abschn. 11, 12, 18 und 25 sowie einen neuen Anhang 12 mit den Prüfspezifikationen und -verfahren für Hülsen für die Koenen-Prüfung;
  • Abschn. 31, um die Definitionen von brennbaren Bestandteilen und der Verbrennungswärme an die Sondervorschrift 63 der UN-Modellvorschriften anzugleichen;
  • Unterabschn. 38.3 zu Lithiumzellen und -batterien sowie die Definition von „Riss“;
  • Unterabschn. 51.4 (überarbeitet), um die Prüfkriterien für die Brenngeschwindigkeit und die Methode zur Ergebnisbewertung weiter zu verbessern; und
  • Abschn. 42 (neu) mit einem Prüfverfahren zum Nachweis der Feuerbeständigkeit von Bedienungsausrüstung aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) für ortsbewegliche Tanks.

In die achte überarbeitete Ausgabe (verfügbar in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) waren zuvor folgende Änderungen eingeflossen:

  • Aufnahme organischer Peroxide und polymerisierender Stoffe in die Liste der Stoffe, die nicht im Selbsterhitzungstest geprüft werden sollten, um falsch positive Ergebnisse zu vermeiden;
  • Empfehlung, Flammpunkte in geschlossenen Tiegeln und nicht in offenen Tiegeln zu bestimmen;
  • neue Vorschriften für die Prüfung von Natrium-Ionen-Batterien;
  • Einstufung desensibilisierter Explosivstoffe gemäß dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS);
  • weitere Klarstellungen und Korrekturen.

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