49 CFR: Bahntransporte
Bei der Beförderung von Gefahrgut in Kesselwagen gelten in den Vereinigten Staaten von Amerika künftig strengere Sicherheitsbestimmungen.
Die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) hat in Abstimmung mit der Federal Railroad Administration (FRA) mit Final Rule 74 FR 1769 die Vorschriften für den Transport inhalationstoxischer Gefahrgüter in Kesselwagen verschärft.
Unter den neuen Bestimmungen befinden sich auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Meilen pro Stunde sowie vorläufige Baustandards für Kesselwagen. Damit trug die PHMSA Bedenken der Industrie Rechnung, die befürchtete, dass die mit einer Notice of Proposed Rulemaking vom 1. April 2008 vorgeschlagenen Bauvorschriften (73 FR 20751 - IFR) sich möglicherweise nicht kurzfristig verwirklichen lassen könnten.
Die neuen Bestimmungen treten am 16. März 2009 in Kraft.
-
09.10.2026 Internationale Gefahrgut-Tage Hamburg: Sind Sie dabei?
-
24.09.2026 Kostenlose Leseprobe: Das ist doch nur Abfall
-
08.09.2026 Kostenlose Leseprobe: Alternative Methoden zur Risikoermittlung
-
03.09.2026 Haftungsfalle Gefahrgut – Wer haftet wirklich, wenn etwas schiefläuft?
-
03.09.2026 Online-Umfrage unter Gefahrgutbeauftragten

