Was bringt eine Schutzimpfung?

Aktueller Infoflyer der BG Verkehr informiert über die wichtigsten Fragen rund um die COVID-19-Impfung

(ur) Die vierte Corona-Welle bringt zahlreiche Unternehmen der Verkehrswirtschaft unter Druck. Zwar mindern Impfungen das Risiko einer Infektion deutlich, doch nicht alle Beschäftigten ziehen mit. Jedoch führt eine schlechte Impfquote im Unternehmen während der gerade laufenden vierten Infektionswelle fast zwangsläufig zu einem hohen Krankenstand, warnt die Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr. Die möglichen wirtschaftlichen Folgen: Zusammenbruch von Produktionsprozessen, Umsatzeinbußen, Liquiditätsengpässe. Schlimmstenfalls geraten Arbeitsplätze in Gefahr.

Viele Unternehmer und Unternehmerinnen versuchen deshalb, mit ihren Beschäftigten in den Dialog zu treten und ihnen die Vorteile einer COVID-19-Impfung auch am Arbeitsplatz zu vermitteln. In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (§5, Absatz 2) wird der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zudem verpflichtet, die Beschäftigten im Rahmen einer Unterweisung über die Gefahren einer Erkrankung und die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.

Zur Unterstützung ihrer Mitgliedsunternehmen hat die BG Verkehr jetzt dazu einen Infoflyer veröffentlicht. Auf vier Seiten informiert die Berufsgenossenschaft zu den wichtigsten Fragen rund um die COVID-19-Impfung: Gründe und Schutzwirkung, Impfreaktionen, Nebenwirkungen sowie Vorteile am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld. Außerdem werden fünf gängige Impfmythen widerlegt, die für Verunsicherung sorgen.

„Die Impfung ist für unsere Mitgliedsunternehmen und unsere Gesellschaft die größte Chance, schwere Gesundheitsrisiken und damit zusammenhängende Beschränkungen bald hinter uns zu lassen. Deshalb empfehlen wir, die Impfung zu einem Baustein der betrieblichen Corona-Schutzmaßnahmen zu machen und sich dafür aktiv zu engagieren“, sagt Dr. Jörg Hedtmann, Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr.

Die Publikation (Infoblatt Impfen – Impfen schützt. Auch bei der Arbeit.) kann kostenlos (auch für Nicht-Mitglieder) von der Internetseite der BG Verkehr heruntergeladen werden.

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