TRGS geändert und ergänzt

TRGS 900 und TRGS 910 wurden überarbeitet

(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 11. Juni 2021 kleinere redaktionelle Änderungen und Ergänzungen von zwei Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bekannt gemacht. Dies betrifft zum einen die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (GMBl 2021 S. 893) und zum anderen die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (GMBl 2021 S. 895).

Neben geringfügigen redaktionellen Änderungen wurden in der TRGS 900 sechs CAS-Nummern zum Verzeichnis der CAS-Nummern in Abschnitt 4 ergänzt und ein Eintrag (Bromethylen (Vinylbromid), CAS-Nummer 593-60-2) gestrichen.

In der TRGS 910 wurden u.a. in Anlage 1 Tabelle 1 „Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ die Stoffeinträge zu Bromethylen bzw. Cadmium geändert bzw. ergänzt.
Weiter wurde in Anlage 1 Abschnitt 4 „Verzeichnis der CAS-Nummern“ die CAS-Nummer 593-60-2 (Bromethylen (Vinylbromid)) ergänzt.

Die TRGS können von der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.

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