Die Anpassungen sind Teil des „Gesetzes zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“.
(mih) Im BGBl. ist das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ mit Datum vom 9. Januar 2026 bekannt gemacht worden (BGBl. 2026 I Nr. 3). Es tritt am 15. Januar 2026 in Kraft.
Mit dem Artikelgesetz werden die §§ 15, 17, 28, 40 und 41 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) geändert. Weitere Anpassungen betreffen das Strafgesetzbuch (StGB), das Artikel 10-Gesetz (G 10), das Gerichtverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO), das Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) und das Ausgangsstoffgesetz (AusgStG).
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