Schutz vor CMR-Stoffen

Neben kanzerogenen oder mutagenen Stoffen werden nun auch reproduktionstoxische Stoffe im Rahmen der Richtlinie EU 2004/37/EG geregelt

(ur) Die Richtlinie (EU) 2022/431 vom 9. März 2022 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit ist bekannt gemacht worden (ABl. 2022 L 88 S. 1).

Die Richtlinie 2004/37/EG zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen am Arbeitsplatz zu schützen. In der Richtlinie wird durch einen Rahmen allgemeiner Grundsätze ein einheitliches Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene am Arbeitsplatz vorgegeben, damit die Mitgliedstaaten für eine einheitliche Anwendung der Mindestvorschriften sorgen können. Durch solche Mindestvorschriften sollen die Arbeitnehmer auf Unionsebene geschützt werden. Die Mitgliedstaaten können strengere Bestimmungen festlegen.

Mit der Änderung werden im Rahmen der Richtlinie 2004/37/EG nun auch reproduktionstoxische Stoffe geregelt, um unter anderem die Vereinbarkeit mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zu verbessern und für ein vergleichbares Mindestschutzniveau auf Unionsebene zu sorgen. Ähnlich wie Karzinogene oder Mutagene sind reproduktionstoxische Stoffe besonders besorgniserregende Stoffe, die schwerwiegende und unumkehrbare Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer haben können.

Die Richtlinie tritt am 5. April 2022 in Kraft.

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