MAK- und BAT-Werte-Liste 2021

In der aktuellen Liste sind 95 Neuaufnahmen und Änderungen enthalten

(ur) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat mit Datum vom 28.07.2021 eine Bekanntmachung zu den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK) und zu den Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerten (BAT) (MAK- und BAT-Werte-Liste) veröffentlicht (BAnz AT 25.08.2021 B9). Basis der Veröffentlichung ist die MAK- und BAT-Werte-Liste 2021 der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (Mitteilung 57). Sie weist 95 Änderungen und Neuaufnahmen auf.

In der aktuellen Liste legte die Kommission neue Bewertungen für Blei und seine anorganischen Verbindungen fest. Hauptsächlich wegen des Verbots von verbleitem Benzin ist die Belastung der Allgemeinbevölkerung in den Industrienationen in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen; dies macht sich auch an kontinuierlich sinkenden Blutbleiwerten bemerkbar. Am Arbeitsplatz stellt Blei jedoch immer noch ein größeres Problem dar. Mithilfe neuer Erkenntnisse zur krebserzeugenden Wirkung und zur Organschädigung durch Blei konnte die bisherige Einstufung von Kanzerogenitäts-Kategorie 2 (krebserzeugend im Tierversuch, kein Grenzwert möglich) in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) geändert werden. So ließ sich für Blei ein BAT-Wert von 150 µg/l Blut ableiten, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der empfindlichsten toxischen Wirkung, der Schädigung des Nervensystems, schützt.

In den Körper aufgenommenes Blei wird für viele Jahre in den Knochen gespeichert und ist im Blut nachweisbar. Einfache Umrechnungen von einer Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz auf die Konzentration im Blut der Beschäftigten sind für Blei nicht möglich. Anhand einer komplexen mathematischen Modellierung konnte jedoch umgekehrt aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m3 abgeleitet werden. Wegen der entwicklungshemmenden Wirkung von Blei auf das Nervensystem ist allerdings auch bei Einhaltung des BAT- beziehungsweise MAK-Wertes von einer Gefährdung des Ungeborenen im Mutterleib auszugehen, sodass Blei der Schwangerschaftsgruppe A zugeordnet wurde.

Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2021 zur Diskussion. Bis dahin können dem Sekretariat der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.
Die Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen der MAK- und BAT-Werte-Liste 2021, zu den Open-Access-Publikationen der MAK Collection sowie zu weiteren Informationen über die Arbeit der Senatskommission sind auf der Internetseite der DFG verfügbar.

In der von der BAuA veröffentlichten MAK- und BAT-Werte-Liste (BAnz AT 25.08.2021 B9) ist  darüber hinaus eine sogenannte Ankündigungsliste der Senatskommission enthalten. Darin werden die zur Diskussion stehenden Stoffe zur Änderung bzw. Ergänzung der MAK- und BAT-Werte für die Liste 2022 (Mitteilung 58) aufgeführt.

Betriebsärzte, Hersteller und Anwender von Industriechemikalien, damit befasste Forschungsinstitute sowie Aufsichtsbehörden und andere staatliche Einrichtungen werden gebeten, der Kommission weitere, bisher noch nicht erfasste Arbeitsstoffe mitzuteilen.

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