Leitfaden: Gefahrstoffe lagern und abgeben

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) will mit der neuen Arbeitshilfe für die Praxis insbesondere Unternehmen und Personen im Umfeld der Land- und Forstwirtschaft unterstützen.

(mih) Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat den neuen Leitfaden Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden veröffentlicht. Darin werden der Bau und Betrieb von Gefahrstofflägern und die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte, speziell Agrar-Betriebsmittel, detailliert und praxisnah erläutert. Dabei stehen nicht nur Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, sondern u.a. auch Düngemittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Mineralölprodukte, Säuren oder Lacke im Fokus.

Der Leitfaden wurde vom DRV in enger Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Handel- und Warenlogistik (BGHW), der R+V Versicherung und Spezialisten aus den Raiffeisen-Hauptgenossenschaften erarbeitet. Er richtet sich an sämtliche Unternehmen und Personen, die entsprechende Produkte lagern oder abgeben – insbesondere im Umfeld der Land- und Forstwirtschaft, z.B. Genossenschaften, Landhändler, Land- und Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer oder Gärtner. Der Leitfaden soll auch den Behörden als Orientierung dienen, welche den ordnungsgemäßen Betrieb entsprechender Läger und Unternehmen überwachen.

Eine Vielzahl praxisnaher, teils aktualisierter Arbeitshilfen ergänzt den Leitfaden, u.a.

  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen,
  • Muster-Gefährdungsbeurteilung,
  • Betriebsanweisung für die Lagerung von Gefahrstoffen und für die Lagerung von Düngemitteln,
  • Kompendium zur Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln
  • Kompendium zur Abgabe von Düngemitteln.

 

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