Illegale Treibhausgase - Lieferketten nachverfolgen

Mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes soll der illegale Handel mit fluorierten Treibhausgasen bekämpft werden

(ur) Mit Datum vom 3. Juni 2021 ist im Bundesgesetzblatt das „Dritte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes – Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“ bekannt gemacht worden (BGBl. 2021 I S. 1479).

Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) werden die weitere Abgabe und der Erwerb von Erzeugnissen und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen und die Lagerung und Entleerung nicht wiederauffüllbarer Behälter sowie die weitere Abgabe und der Erwerb von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die unter Verstoß gegen entsprechende unionsrechtliche Vorgaben erstmalig in Verkehr gebracht wurden, untersagt. Ferner kann die zuständige Behörde im Einzelfall die Verwendung von HFKW untersagen.

Ergänzend wird eine Begleitdokumentation eingeführt, die jeweils bestimmte Angaben zur Rechtmäßigkeit des erstmaligen Inverkehrbringens enthält. Die Dokumentationspflicht soll es den Wirtschaftsbeteiligten und den Behörden erleichtern, die Legalität der betreffenden Waren zu bewerten. Speziell hinsichtlich der zu überwachenden Quotierungsvorschriften des Kapitels IV der EU-F-Gas-Verordnung soll die Dokumentationsregelung es den Behörden ermöglichen, die Lieferkette nachzuverfolgen und, falls ein nachgeschalteter Akteur dieses Dokument nicht vorlegen und auch nicht anderweitig glaubhaft machen kann, dass die Vorschriften eingehalten wurden, die weitere Abgabe oder Verwendung des Treibhausgases zu untersagen.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Auf europäischer Ebene beschränkt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (EU-F-Gas-Verordnung) das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, ab bestimmten Stichtagen und sieht für geregelte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) eine mengenmäßige Quotierung mit zeitlich gestaffelten Reduktionsschritten vor.

Ziel dieser Regelungen ist es, die Menge der im Markt befindlichen F-Gase, insbesondere HFKW, zu begrenzen, um die mit der Verwendung verbundenen potenziellen klimaschädlichen Emissionen zu minimieren. Gleichzeitig soll die Verordnung einen Marktanreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Alternativen erzeugen.

Zudem dient die EU-F-Gas-Verordnung der Umsetzung von internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten aus dem sogenannten Kigali-Amendment des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen. Diese 2016 beschlossene Änderung gibt auch auf globaler Ebene Minderungsziele für HFKW vor und ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

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