Hilfe zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung

Die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung [BetrSichV] – Häufig gestellte Fragen und Antworten - wurden aktualisiert.

(ur) Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat die LV 35 Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung [BetrSichV] – Häufig gestellte Fragen und Antworten -  in der 1. überarbeiteten Auflage (Oktober 2020) veröffentlicht. Die Leitlinien adressieren sowohl das Aufsichtspersonal der staatlichen Arbeitsschutzbehörden als auch Betriebspraktiker mit dem Ziel, bei der Erfüllung der Forderungen der BetrSichV wesentlich zu helfen.

Seit der Neuauflage der überarbeitete LV 35 sind die Leitlinien aus dem Jahr 2018 nochmals ergänzt und auch an die vorgenommenen Rechtsänderungen der BetrSichV bis zum Stand April 2019 angepasst worden. Die Ergänzungen betreffen überwiegend Fragen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen in den Abschnitten B bis E. Fragen, die durch die technischen Regeln zur BetrSichV beantwortet werden, sind nicht aufgenommen worden (z. B. zu Prüfungen nach Änderungen an überwachungsbedürftigen Anlagen).

Einzelne Leitlinien können nach Veröffentlichung von weiteren technischen Regeln für Betriebssicherheit entbehrlich werden. Solche Leitlinien sollen dann wegen der Kohärenz zum technischen Regelwerk nicht mehr in der LV 35 enthalten sein und werden in der jeweils nächsten Auflage gestrichen. Für die Nutzung der Leitlinien ist es daher unerlässlich, über den Stand der im Bundesanzeiger bzw. im Bundesarbeitsblatt veröffentlichten technischen Regeln zur Betriebssicherheit informiert zu sein.

Die Leitlinien können von der Internetseite des LASI unter der Rubrik Publikationen/LASI-Veröffentlichungen kostenlos heruntergeladen werden.

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