Feuerwerk: ein Drittel der Verkaufsstellen bemängelt

Die Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz hat die Ergebnisse der Marktüberwachung zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk im Jahr 2016 veröffentlicht.

(mih) In Rheinland-Pfalz sorgt die stetige Marktüberwachung zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk für ein anhaltendes Sicherheitsbewusstsein. Dies schreibt die dortige Gewerbeaufsicht in ihrem Jahresbericht 2016. Bei der jährlichen Marktüberwachung habe sich ein im Vergleich zu den Vorjahren gleichbleibendes Bild ergeben. Nur in Einzelfällen seien sicherheitsrelevante Mängel festgestellt worden.

Das Ziel war es, den Verkauf und die Aufbewahrung von erlaubnisfreiem Silvesterfeuerwerk bei 336 Verkaufsstellen zu überprüfen. Mängel ließen sich meist sofort nach mündlicher Anordnung (111 Fälle) durch Entfernen, Umräumen oder Anbringen von Hinweisschildern beseitigen. In sieben Fällen erfolgte ein Revisionsschreiben. Auffällig im Berichtsjahr war der relativ hohe Anteil an Produktmängeln: aufgerissene oder beschädigte Verpackungen. Diese wurden sofort aus dem Verkaufssortiment aussortiert.

Bei 118 (35,1 %) aller Verkaufsstellen wurden mehrere, mindestens jedoch einer der folgenden Mängel, festgestellt:

  • Drei Verkaufsstellen (0,9 %) hat den Verkauf pyrotechnischer Gegenstände nicht angezeigt. Eine Verkaufsstelle hatte dies zwar angezeigt, jedoch nicht den Wechsel der aktuell verantwortlichen Person.
  • Genehmigungsfreie Lagermenge in Lagerräumen mit allgemeinen bzw. zusätzlichen Anforderungen sowie in (ortsbeweglichen) Containern überschritten (7 Fälle, 2,1 %).
  • Fehlendes Hinweisschild auf das Rauchverbot und das Verbot zum Umgang mit offenem Feuer (57 Fälle, 17 %).
  • Geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung fehlten (11 Fälle, 3,4 %).
  • Pyrotechnische Gegenstände unmittelbar im Bereich von Brandschutztüren, Rettungswegen, Fluchttunneln und Notausgangstüren aufbewahrt (5 Fälle, 1,5 %).
  • Fluchttür abgeschlossen wegen fehlenden Panikschlössern sowie schlecht beleuchteten und beschilderten Fluchtwegen (1 Fall, 0,3 %).
  • Nicht ordnungsgemäß schließende Brandschutztüren (3 Fälle, 0,9 %).
  • Fehlende Containerkennzeichnung (1.4G) (3 Fälle, 0,9 %).
  • Aufbewahrung unmittelbar neben brennbaren Materialien, Druckgaspackungen und Gefahrstoffen (5 Fälle, 1,5 %).
  • Diebstahl pyrotechnischer Gegenstände aus einem Lagercontainer (1 Fall, 0,3 %).
  • Nicht mit dem Brandschutz abgestimmte Aufstellung des Lagercontainers (1 Fall, 0,3 %).

 

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