Explosivstoff-Kennzeichnung

Im Amtsblatt der Europäischen Union L 94/8 vom 5.4.2008 wurde die Richtlinie 2008/43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung von Explosivstoffen für zivile Zwecke veröffentlicht. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen des Explosivstoffsektors über ein System zur Rückverfolgung von Explosivstoffen verfügen, mit dem der Besitzer von Explosivstoffen jederzeit festgestellt werden kann. Ausgenommen von der Richtlinie sind Explosivstoffe, die unverpackt oder in Pumpfahrzeugen transportiert und geliefert werden, und direkt in Bohrlöcher ausgeladen werden, Explosivstoffe, die an der Explosionsstelle in situ hergestellt werden, sowie Munition.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de