Einzelgesetze statt UGB

Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuchs als Gesamtpaket beginnt nun das große Aufräumen – auch in den Unternehmen. Die Devise lautet: Retten, was zu retten ist.

Die Verabschiedung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs des Umweltgesetzbuchs (UGB) im Bundestag ist Mitte Februar am Widerstand der CSU gescheitert. Ein letzter Versuch im Koalitionsausschuss brachte ebenfalls kein Ergebnis. Da das UGB als solches nicht umgesetzt werden kann, will das Kabinett noch in diesem Jahr Einzelgesetze verabschieden. Statt 16 unterschiedlicher landesgesetzlicher Regelungen sollen die Wasser- und Naturschutzvorschriften künftig bundeseinheitlich geregelt werden.

 

Ob UGB oder Einzelgesetze, Unternehmen sind gut beraten, die für sie relevanten Bestimmungen im Auge zu behalten, zumal viele Regelungen ihren Ursprung nicht in Berlin, sondern in Brüssel haben. Auf der bereits zum zehnten Mal veranstalteten Fachtagung "Umweltrecht" der Umweltakademie Fresenius am 17. und 18. März in Frankfurt am Main riet Rechtsanwalt Mario Senft von Sanofi-Aventis dringend dazu, Betreiberpflichten "top down" zu delegieren. In seinem Vortrag über Betreiberverantwortung und Compliance erläuterte er: "Unklare Pflichtdelegation geht immer zu Lasten des Delegierenden und führt zu zusätzlichem Haftungsrisiko. Geschäftsführer und Vorstände sind stets für eine funktionierende Organisation verantwortlich."

Es seien vier "goldene Regeln" zu beachten: Klar und eindeutig delegieren, auf geeignete Personen mit entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen delegieren, Instruktionspflichten beachten sowie die Überwachungs- und Kontrollpflichten wahrnehmen. Diese Gesamtverantwortung könne nicht delegiert werden, was die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung der Geschäftsführung bestätigt habe, erklärte Senft. Er empfahl den Unternehmen, ein "Health, Security and Environmental Protection" (HSE)-Managementsystem zu etablieren.

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