Zur Registrierung vorgesehen
Bis zum Ende der ersten Übergangsfrist Ende November 2010 werden voraussichtlich über 4.400 Stoffe bei der ECHA registriert. Eine jetzt veröffentlichte Liste gibt Auskunft über Einzelheiten.
(ak) Die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) herausgegebene Liste beruht auf den Ergebnissen einer Umfrage bei Unternehmen und auf bereits eingegangenen Registrierungen. Sie ist als Hilfe für diejenigen gedacht, die gewährleisten müssen, dass diejenigen Stoffe verfügbar bleiben, die bis zum Ablauf der ersten Übergangsfrist Ende November 2010 registriert sein müssen. Nach Ablauf der Frist dürfen registrierungspflichtige Stoffe ohne Registrierung nicht mehr verwendet werden.
Auf die gelisteten Stoffe trifft (laut Angaben der Unternehmen) Folgendes zu:
- Der Umsatz einer Firma beträgt mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr, oder
- der Stoff ist als carcinogen, mutagen oder reproductionstoxisch (CMR Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B) eingestuft und mindestens 1 Tonne pro Jahr wird umgesetzt, oder
- der Stoff ist als R50/53 eingestuft (sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längfristig schädliche Wirkungen haben) und mindestens 100 Tonnen pro Jahr werden umgesetzt, die Ausnahmen der REACH-Anhänge IV bzw. V treffen nicht zu.
Nachgeschaltete Anwender eines Stoffes mit den genannten Eigenschaften sollten sich an ihren Lieferanten wenden, wenn sie den Stoff nicht auf der Liste finden.

