Wie groß ist Nano?

OECD veröffentlicht Prüfrichtlinie zur Größenbestimmung 

(ur) Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat die Prüfrichtlinie Nr. 125 zur Größenbestimmung von Nanomaterialien veröffentlicht. Damit können kugel- und faserförmige Nanomaterialien einheitlich vermessen und charakterisiert werden. Bisher war keine harmonisierte OECD-Prüfrichtlinie zur Größenbestimmung von Nanomaterialien verfügbar.

Nanomaterialien sind Materialien, die in mindestens einer Ausdehnung eine Größe zwischen 1 und 100 Nanometer haben. Durch ihre Kleinheit können Nanomaterialien spezifische Eigenschaften (z.B. eine große reaktive Oberfläche) haben und werden mittlerweile weit verbreitet in Produkten, u.a. im Medizin- oder Automobilbereich, verwendet.

Die OECD-Prüfrichtlinien für die Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe von standardisierten, international harmonisierten und anerkannten Prüfmethoden und Leitfäden, die zur Charakterisierung von Chemikalien und zur Untersuchung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verwendet werden. Diese Prüfrichtlinien wurden in erster Linie für leichtlösliche organische Chemikalien entwickelt.

Die OECD-Prüfrichtlinien fallen unter das OECD-System der gegenseitigen Anerkennung von Daten (Mutual Acceptance of Data, MAD). Im Rahmen dieses Systems werden Labortestergebnisse zum Zwecke der Sicherheitsbewertung von Chemikalien, die in Übereinstimmung mit den OECD-Prüfrichtlinien und den OECD-Grundsätzen der Guten Laborpraxis erstellt wurden, in allen OECD-Ländern anerkannt.

Die Arbeiten zur Entwicklung der Prüfrichtlinie Nr. 125 wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finanziert. Die Prüfrichtlinie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und dem Umweltbundesamt (UBA) in internationaler Zusammenarbeit mit 29 Institutionen aus vier Kontinenten entwickelt.

Die OECD-Prüfrichtlinie Nr. 125 (Englisch/Französisch) kann von der Webseite des OECD-Prüfrichtlinienprogramms (www.oecd.org/chemicalsafety) heruntergeladen werden. Den Abschlussbericht zum Projekt für die Entwicklung der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 125 gibt es hier: www.umweltbundesamt.de/publikationen.

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