Widerspruch gegen Titandioxid-Urteil

Frankreich und die EU-Kommission legen Rechtsmittel ein

(ur) Am 23. November 2022 hat das Europäische Gericht in seinem Urteil die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid als karzinogen beim Einatmen für nichtig erklärt (siehe dazu auch: Keine intrinsische Eigenschaft). Gegen dieses Urteil hat Frankreich Rechtsmittel eingelegt, wie der REACH-CLP-Biozid Helpdesk berichtet.

Das französische Umweltministerium begründet dieses Vorgehen in seiner Bekanntmachung damit, dass das Europäische Gericht in dem Gerichtsurteil eine eigene Bewertung und Interpretation von wissenschaftlichen Daten vorgenommen hat. Gemäß den französischen Behörden habe das europäische Gericht damit seine gerichtliche Kontrolle überschritten.

Mit dem Widerspruch möchte Frankreich die gefährlichen Eigenschaften von Titandioxid beim Einatmen noch einmal bekräftigen. Aufgrund der eingelegten Rechtsmittel bleibt die harmonisierte Einstufung von Titandioxid bestehen.

Auch die EU-Kommission hat am 14.2.2023 Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, wobei hier keine offizielle Mitteilung zum Inhalt dieses Widerspruchs bekannt ist.

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