Weiterer Weichmacher (DIBP) wird beschränkt

Die unter REACH bereits bestehende Beschränkung für die Phthalate DEHP, DBP und BBP (Eintrag 51 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung) in Spielzeug wird um das Phthalat DIBP ergänzt. Dies gibt der  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bekannt.

(ur) Darüber hinaus gilt die Beschränkung nach einer 18-monatigen Übergangsfrist neben Spielzeug auch für andere Erzeugnisse, wenn sie eines oder eine Kombination der vier Phthalate in Konzentrationen von mindestens 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme, die auf einem von der ECHA zusammen mit Dänemark erarbeiteten Vorschlag basiert, wurde von den Mitgliedstaaten im REACH-Regelungsausschuss einstimmig unterstützt.

Die genannten Stoffe wirken nachgewiesenermaßen auf das Hormonsystem, können die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken. Sie können durch verschiedene Quellen aufgenommen werden, z.B. über den Kontakt mit phthalathaltigen Produkten oder durch das Einatmen von Luft und Staub in Innenräumen.

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