Weitere Stoffe brauchen Zulassung

Acht Stoffe wurden neu in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen.

(uf) Stoffe, die im Anhang XIV der Reach-Verordnung aufgeführt werden, brauchen eine Zulassung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), bevor sie in den Verkehr gebracht und verwendet werden.

Folgende Stoffe wurden jetzt in der Liste ergänzt (CAS-Nr. in Klammern):

  • Diisobutylphthalat (DIBP) - (84-69-5)
  • Diarsentrioxid - (1327-53-3)
  • Diarsenpentaoxid - (1303-28-2)
  • Bleichromat - (7758-97-6)
  • Bleisulfochromatgelb - (1344-37-2)
  • Bleichromatmolybdatsulfatrot - (12656-85-8)
  • Tris(2-chlorethyl)phosphat - (115-96-8)
  • 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) - ( 121-14-2)


Für diese Einträge gibt es Fristen für das Einreichen der Zulassungsanträge bei der ECHA.

Die Änderungen wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 125/2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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